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Die Kantonale Kommission für Strassensignalisation bringt in Anwendung der Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr, 107 der Verordnung über die Strassensignalisation und 232 des Strassengesetzes den Strassenbenützer nachstehenden Entscheid zur Kenntnis, gegen den innert 30 Tagen beim Staatsrat Beschwerde eingereicht werden kann:

Einführung eines Signalisations- und Markierungsplans betreffend Zone 30 "Sektor Süd" und "Sektor Nord" in Turtmann.

Die Pläne können bei der kantonalen Kommission für Strassensignalisation, Pont des Iles 8, in Sitten oder bei der entsprechenden Gemeinde, eingesehen werden.

Die Signalisation wird erst angebracht, wenn die Verfügung vollstreckt ist.

Kantonale Kommission
für Strassensignalisation

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