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Gemeindekanzlei Turtmann-Unterems
Dorfstrasse 26, Postfach 18
CH-3946 Turtmann
+41 27 932 50 25
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Lage / Plan
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Für die Aufnahme von Gräbern, deren Grabruhe abgelaufen ist, haben die Angehörigen die Möglichkeit, den Grabstein sowie die Grabumrandung selber zu entfernen oder durch die Gemeinde entfernen zu lassen. Der Gemeinderat legt die Gebühr für das Entfernen des Grabbsteins sowie der Grabumrandung auf Fr. 150.- fest.

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gemeinde@turtmann-unterems.ch

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